Bei der Gebrauchsabnahme eines Gebäudes wird von der zuständigen Baubehörde überprüft, ob alle Vorschriften bautechnisch und baurechtlich eingehalten wurden.
Bei der Gebrauchsabnahme eines Gebäudes wird von der zuständigen Baubehörde überprüft, ob alle Vorschriften bautechnisch und baurechtlich eingehalten wurden.