Kennen Sie jemanden, der jemanden kennt?
Ihr Tipp ist uns einiges wert
#1
Sie hören von einer Immobilie die verkauft werden soll...
Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich um eine Wohnung, Haus oder Grundstück handelt.
#2
Übermittlung der Kontaktdaten
Sie können uns die Daten des Eigentümers per Online Formular, E-Mail oder Telefon übermitteln.
#3
Prüfung auf Vorkenntnis
Wir prüfen, ob uns das Objekt und der entsprechende Eigentümer bereits bekannt sind. Sollte das Objekt nicht bekannt sein erhalten Sie die Bestätigung der Tippzuführung.
#4
Verkauf der Immobilie
Wir starten unseren Verkaufsprozess und vermarkten das Objekt professionell und zum besten Preis. Der Kaufvertrag wird abgeschlossen und die Provisionsrechnung an die entsprechende Vertragspartei gestellt.
#5
Auszahlung der Tippprovision
Nach Zahlungseingang der Provision bei uns erhalten Sie 15 % Tippprovision aus der erzielten Provision.
Bei uns gilt: Tipp gegen Geld!
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Die wichtigsten Hinweise
Häufig gestellte Fragen - Tippgeber
Geben Sie Ihren Tipp ab und erhalten Sie nach schnellstmöglicher Prüfung durch unsere Geschäftsführung Ihre Bestätigung über die Zusammenarbeit!
Tippgeberprovisionen müssen unbedingt mit uns explizit vor oder bei der Bekanntgabe einer Empfehlung vereinbart und bestätigt werden. Eine Anspruch auf eine Tippgeberprovision nach Abschluss des Maklervertrags oder Vermittlung einer Immobilie durch uns kann nachträglich nicht berücksichtigt werden.
Sie können auch eine Tippgeberprovision für erfolgreiche Empfehlungen unseres Unternehmens an Immobilienverkäufer erhalten. Aber auch hier gilt: Bitte melden Sie sich unbedingt bei uns, noch bevor sich dieser Verkäufer an uns wendet. Denn sonst kennen wir die Immobilie schon und Sie haben Ihren Anspruch auf Tippgeberprovision leider verloren.
Bitte melden Sie sich direkt bei uns, bevor sich der Verkäufer direkt an uns wendet. Wir versuchen in allen Fällen Missverständnisse zu vermeiden und sind an einem Ausbau unseres Tippgebernetzwerks intessiert.
Alle Immobilie oder Grundstücke können vorgeschlagen werden.
Folgende Voraussetzungen müssen für Ihre Tippgeberprovision gegeben sein:
- Das Objekt ist uns noch nicht bekannt
- Das Objekt ist aktuell noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten (z.B. auf Internetportalen, Zeitungen, durch Verkaufsschilder etc.)
- Das Objekt liegt im Großraum Hamburg
Ja, auch Immobilien im familiären Kreis dürfen empfohlen werden. Tipps für Ihre eigene oder eine Immobilie Ihres Lebenspartners honorieren wir nicht.
Im ersten Schritt überprüfen wir ob wir Ihre empfohlene Immobilie bereits kennen oder Sie bereits im öffentlichen Angebot ist. Sollten wir die Immobilie nicht kennen, werden wir mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
Im Idealfall entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Eigentümer und uns. Im Anschluss starten wir die Vermarktungsphase und den Vermittlungsprozess. Nach erfolgreicher Vermittlung und Zahlungseingang der Käufercourtage bei uns erhalten Sie die Auszahlung Ihrer Tippgeberprovision.
Sie hören von Freunden, Bekannten oder Nachbarn, dass sie ihre Immobilie veräußern möchten? Hier ist die Sache einfach und eindeutig. Sie haben die besten Voraussetzungen alle Informationen zu erhalten und uns Ihren Tipp zu übermitteln.
Es gibt diverse Anzeichen für Immobilien, bei denen eine Verkauf geplant sein könnte.
- Leere Fenster
- Ihr Nachbar beginnt eine Vermessung seiner Immobilie
- Ihr Nachbar informiert Sie direkt über sein Anliegen
- Eine Immobilie ist längere Zeit unbewohnt
- Der Briefkasten der Immobilie wird nicht geleert
- Im Winter wird kein Schnee geräumt
Wenn Sie eines oder mehrere dieser Anzeichen entdecken, fragen Sie einfach den Haus- oder Wohnungsbesitzer oder die Nachbarn. Aber auch wenn Sie keine weiteren Informationen bekommen, können Sie uns ansprechen. Wir kümmern uns dann um die Informationsrecherche.
Wir freuen uns in jedem Fall von Ihnen zu hören.
Sie haben Fragen zum Tippgeberprogramm?
Sprechen Sie uns an – wir nehmen uns gern Zeit für Sie!